Das Bundesverfassungsgericht urteilte gestern, am 30. Oktober, dass die BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das begründete das Gericht mit den Worten “mittellose Hochschulzugangsberechtigte [können] sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen”. Das LAT NRW verurteilt diese Entscheidung. Die Beibehaltung der pauschalen Förderung stellt für uns einen Skandal dar, der langfristig Bildungschancen gefährden könnte.
Debora Eller, Koordinatorin des Landes-ASten-Treffen NRW sagt hierzu: “Ein Hochschulstudium zu absolvieren muss allen Hochschulzugangsberechtigten ermöglicht werden, nur so ist eine faire Bildungspolitik sicher gestellt. Es gilt das Recht auf Bildung für alle und das beinhaltet auch jene, die wenige finanzielle Ressourcen aufbringen können.”
Sarah Jovic, Koordinatorin des Landes-ASten-Treffen NRW fügt hinzu: “Derzeit deckt das BAföG oft nicht den tatsächlichen Bedarf, und Studierende aus ärmeren Familien sind gezwungen, nebenbei zu arbeiten, was den Studienverlauf beeinträchtigt und zur Beendigung der Förderung führen kann – ein Teufelskreis.”
Zusätzlich macht uns die Lage in NRW Sorgen: Dort beeinflussen die hohen Mieten zunehmend den Studienort und lassen Standorte wie Köln und Bonn oft nur finanziell bessergestellten Studierenden offen. Ein gerechter Zugang zur Bildung sollte jedoch nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Wir fordern daher endlich eine bedarfsgerechte Anpassung der BAföG-Sätze vorzunehmen!