Gemäß Satzung sind assoziierte Mitglieder alle Studierendenschaften der Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen, die durch Mitarbeit oder einfache Willensbekundungen am LAT mitwirken. Darüber hinaus gibt es noch Fördermitglieder, die das LAT zusätzlich finanziell unterstützen.
Eingetretene Mitglieder:
Asoziierte Mitglieder: An der Arbeit des LAT beteiligen sich grundsätzlich alle ASten Nordrhein-Westfalens.
- AStA der Fachhochschule Dortmund
- AStA der Fachhochschule Südwestfalen
- AStA der FH Münster
- AStA der Folkwang Universität der Künste Essen
- AStA der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- AStA der Hochschule Düsseldorf
- AStA der Hochschule für Musik & Tanz Köln
- AStA der Hochschule für Musik Detmold
- AStA der KatHo Paderborn
- AStA der Rheinischen Fachhochschule Köln
- AStA der Ruhr-Universität Bochum
- AStA der Technischen Universität Dortmund
- AStA der Universität Paderborn
Mitglied werden:
Fördermitgliedschaft:
Nur Studierendenschaften, welche sich als rechtmäßige Gliedkörperschaften der Hochschulen in NRW organisieren, können Mitglieder im LAT werden.
Sie haben einen Anspruch auf Fördermitgliedschaft, wenn sie die Bedingungen der Satzung anerkennen. Entscheidet sich eine Studierendenschaft gemäß §16 der Satzung, eingetretenes Fördermitglied zu werden, ist der Beitritt schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Beitritte sind von dem Vorstand an alle Mitglieder zu kommunizieren.
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Assoziierte Mitglieder:
Nur Studierendenschaften, welche sich als rechtmäßige Gliedkörperschaften der Hochschulen in NRW organisieren, können Mitgliederim LAT werden.
Sie haben einen Anspruch auf assoziierte Mitgliedschaft, wenn sie die Bedingungen der Satzung anerkennen. Entscheidet sich eine Studierendenschaft gemäß §16 der Satzung, eingetretenes Mitglied zu werden, ist der Beitritt schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Beitritte sind von dem Vor-
stand an alle Mitglieder zu kommunizieren.
Assoziierte Mitglieder können an Veranstaltungen, Sitzungen und internen Prozes-
sen teilnehmen. Haben aber kein Stimmrecht in allen Haushalts- und Satzungs-
fragen
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