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Das Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen schreibt für die Amtsperiode 2026/2027 (15.09.2026 bis 30.06.2027) eine FLINTA* – Stelle im Vorstand aus.

Tätigkeitsbeschreibung: 

Der Vorstand fungiert als externe und interne kommunikative Schnittstelle der Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen. Der Vorstand übt sein Amt auf Grundlage von Beschlüssen des Landes-ASten-Treffen aus und organisiert die Treffen, Seminare und Workshops des LAT-NRW, zudem gliedert sich die Arbeit des Vorstandes in folgende 3 Überpunkte:

I. Digitale Moderation und Information

1. Einladungen und Protokolle zu den LAT-Sitzungen einfordern und verschicken.

2. Einladungen und Protokolle externer Gremien und Personen bekannt machen.

3. Die Mailinglisten des LATs moderieren und aktuell halten.

4. Die Pflege der Homepage und des elektronischen/digitalen Beschlussbuchs.

II. Koordination und Kommunikation

1. Auf LAT-Sitzungen anwesend sein. (nur in Ausnahmefällen übertragbar)

2. Termine bekannt geben.

3. Verbindungen zu Ministerien, Parteien und Gewerkschaften in NRW halten, soweit es die

Informationsbeschaffung bzw. die beschlossene Zusammenarbeit betrifft.

4. Einmal im Semester Rechenschaft über ihre Arbeit und über die verbrauchten Gelder abgeben. Am Ende der Amtszeit einen ausführlichen Finanzbericht abgeben.

III. Außenvernetzung und Mitgliederbetreuung:

1. Die Ausrichter*innen der LAT-Sitzungen unterstützen.

2.Verbindungen zu: Landes Studierendenvertretungen anderer Bundesländer halten, sowie zu den Sonder-LAT-Sitzungen (Sozialreferent*innen- LAT, Verkehrs-LAT usw.) und bundesweiten Zusammenhängen wie z.B. dem fzs, BAS und weiteren vergleichbaren.

3. Das LAT-Archiv führen.

4. Adressen von ASten in NRW sammeln, sie aktualisieren und diese öffentlich zugänglich machen.

Voraussetzungen:

Wenn Du Dich nun angesprochen fühlst und Vorstandsmitglied im Landes-ASten-Treffen NRW werden willst, musst Du formal folgende Voraussetzungen erfüllen:

  •  Als Mitglied des Vorstandes musst Du an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sein und darfst kein Referat in einem AStA innehaben und auch nicht in dessen Routinen eingebunden sein.
  • Du solltest bereits Erfahrungen in organisatorischen Fragen sowie in der Hochschulpolitik gesammelt haben.
  • Gemäß unserer Satzung (§12) gilt bei uns eine harte Quotierung. Da bei zwei Positionen, eine, mit einer FLINTA-Person besetzt sein muss und aktuell eine der Stellen noch bis mindestens Dezember von einer nicht-FLINTA-Person besetzt ist, können sich auf die ausgeschriebene Stelle ausschließlich FLINTA-Personen bewerben.
  • Dein/ein AStA muss sich dazu bereit erklären, die notwendige Infrastruktur zu stellen (dazu gehört z.B. auch ein Internetarbeitsplatz). 

Die obligatorische Verwaltung der LAT-Finanzen übernimmt ein AStA unabhängig von den Finanzen der jeweiligen Studierendenschaften.

Die Stelle wird unter Berücksichtigung der Haushaltslage maximal mit dem BAFöG Höchstsatz/Monat vergütet. 

Wir freuen uns auf dein Bewerbungsschreiben bis zum 31.08.2026, die ihr per Mail an koordination@latnrw.de einreichen könnt. Die mögliche Wahl findet vrsl. am 15.09.2026 bei der LAT-Vollversammlung (in Präsenz) statt. Wenn es Fragen zur Ausschreibung gibt, melde dich gerne bei dem aktuellen Vorstand.